Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland im April 1998 kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt wie bisher über das bestehende Netz. Die Stadtwerke Scheinfeld garantieren allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dies geschieht auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und der jeweils gültigen Verbändevereinbarungen für Strom.

Die folgenden Angaben dienen nur zur Information. Für den Fall einer beabsichtigten Netznutzung gelten ausschließlich die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses schriftlich vorgelegten Verträge, Preisblätter und allgemeinen Bedingungen. Bei Fragen zur Netznutzung bzw. zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.

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Zur Mehr- und Mindermengenabrechnung hatte die BNetzA in ihrem Beschluss vom 11. Juli 2006 zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE) keine Vorgaben gemacht, sondern die Diskussion zunächst den Marktpartnern überlassen. Mit dem vorliegenden Leitfaden hat der VDN ein erstes Instrument für seine Mitglieder und den Markt entwickelt. Beschrieben werden die Verfahren zur Feststellung der Prognosemenge, die Ermittlung der Mehr- und Mindermengen, die Preisbildung und die Abrechnung im engeren Sinne. Ferner werden Hinweise zum Übergang vom „VDEW-Verfahren“ auf das im Leitfaden präsentierte Verfahren dargestellt.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Wie in Abschnitt 4 des oben stehenden Praxisleitfadens beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die nachstehend veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Stadtwerke Scheinfeld nehmen diese Möglichkeit war.

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