Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Scheinfeld übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Scheinfeld soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Intelligente Messsysteme (iMSys) sind digitale Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul 

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für mME und iMSys entnommen werden. Das Preisblatt finden Sie unten stehend abrufbar. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem u.a. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Scheinfeld neue Zusatzleistungen anbieten, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Weitere Informationen zum Thema "Moderne Messeinrichtungen und Smart Meter" finden Sie auch auf der Website der kfe (Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH).

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