Auch in diesem Jahr erfolgt die Ablesung der Stromzähler nicht persönlich durch unsere Mitarbeiter. Die „Selbstablesung“ hat sich bestens bewährt und so bitten wir Sie auch heuer um Ihre Mithilfe:
Falls Sie letztes Jahr Ihre E-Mail-Adresse auf den Ablesekarten eingetragen haben, erhalten Sie ab dem 24.11.2022 eine E-Mail mit der Bitte um Ablesung Ihres Zählerstandes. Falls bis zum 04.12.2022 keine Meldung abgegeben haben, erhalten Sie ab dem 05.12.2022 Ablesekarten per Post. Bitte lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab, tragen ihn wie beschrieben in die Zählerkarte ein und senden Sie diese an uns zurück.
Die Zählerstandsmeldungen sollen ausschließlich
- via Internet (www.stadtwerke-scheinfeld.de/service)
- per Post oder
- per Einwurf in die Briefkästen der
• Stadtwerke Scheinfeld, Karl-Lax-Str. 1, 91443 Scheinfeld
• Stadt Scheinfeld, Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld
erfolgen. Von persönlicher Abgabe in den Büroräumen ist auch in diesem Jahr bitte abzusehen.
Ihre Rückmeldung muss spätestens am 01.01.2023 bei den Stadtwerken eingegangen sein. Bei Nichtmeldung erfolgt eine Schätzung des Zählerstandes auf Grundlage des letztjährigen Verbrauches.
Hinweis zum Abrechnungszeitraum:
Der Abrechnungszeitraum beträgt i.d.R. ein Jahr. Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung angegeben. Um den Verbrauch zum Stichtag abzurechnen, werden die bei der Ablesung festgestellten Stände vom tatsächlichen Ablesetag ausgehend nach dem durchschnittlichen Verbrauchsverhalten auf den 31.12. hochgerechnet.
Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie ab Mitte Januar 2023. Bei Fragen zur Ablesung oder Abrechnung stehen wir gerne unter Telefon Nr. 09162 92 91 211 zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Scheinfeld